Photovoltaik Versicherung - Vergleichsrechner

Versicherung

Unsere Deckungskonzepte gelten grundsätzlich für netzgekoppelte Anlagen.
Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen sind Solaranlagen, die fest mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind und den erzeugten Strom entweder komplett oder als überschüssige Restmenge einspeisen.
Bitte wähle, ob das Dach / Grundstück dir gehört!

Investition inkl. Montagekosten

Investitionssumme bei Erstinbetriebnahme: Bitte gib die Gesamtkosten inklusive Montagekosten und Rabatten sowie Batteriespeicher und Wallboxen an. Hinweis: Für PV-Anlagen und Batteriespeicher gilt seit dem 01.01.2023 grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Für Garantie- und Wartungsverträge sowie Wallboxen gelten weiterhin 19 % Umsatzsteuer.
Bitte trage deine Investitionssumme ein!

Leistung in kWp

Bitte trage deine kWp ein!

Anlagenalter zum Versicherungsbeginn

Anlagenalter bei Vertragsbeginn max. 20 Jahre. Bei Anlagen die älter als 10 Jahre sind, kann es nach eingehender Risikoprüfung zu vereinzelten Ausschlüßen (z.B. Wechselrichter oder Batteriespeicher) oder Ablehnungen kommen.
Anlagen älter als 2 Jahre ohne Vorversicherung werden von uns leider nicht vermittelt.

Gebäudenutzung

Bei allen gestellten Anträgen kann es im Rahmen der Risikoprüfung vereinzelt zu einer Ablehnung kommen. Dies gilt insbesondere für landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Gebäude. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich erst, nachdem die Versicherungsgesellschaft den Antrag schriftlich angenommen und den Versicherungsschutz bestätigt hat, zum Beispiel durch eine Deckungszusage oder eine Police.

Montageart

Für Flachdach ohne feste Dachverbindung (Schwerlastverfahren): erforderlich sind eine Systemzertifizierung (Eignungsprüfung) und ein standortspezifischer Windlastennachweis.

Blitz- und Überspannungsschutz

Wenn beides bei deiner Anlage verbaut worden ist, beantworte die Frage mit einem JA.

Lagerung von feuergefährlichen Stoffen

Im Gebäude (für Solarparks auf dem Grundstück) werden feuergefährliche Stoffe wie z.B. Stroh, Heu, Kaminholz, Lacke (gewerbsmäßig) gelagert. Öltanks in Wohn- und Geschäftsgebäuden zählen nicht dazu!

Ertragsausfallversicherung

Fällt deine Solaranlage infolge eines versicherten Schadens aus und kann keinen Strom mehr produzieren, erhältst du für die von dir gewählte Dauer eine Ausfallentschädigung. Unser Tipp: 12 Monate!

Einschluss Batteriespeicher

Du hast einen Batteriespeicher und möchtest ihn mitversichern? Dann wird er nur berücksichtigt, wenn sein Wert in die Investitionssumme eingerechnet wurde.

Einschluss Wallbox

Du hast eine Wallbox und möchtest sie mitversichern? Dann wird sie nur berücksichtigt, wenn ihr Wert in die oben genannte Investitionssumme eingerechnet wurde. Hinweis: Ohne Vorversicherung versichern wir nur Wallboxen, die höchstens 2 Jahre alt sind.

Einschluss Minderertragsversicherung

Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten, erstatten wir dir die dadurch entstandenen Ertragsausfälle. Für die Beantragung benötigen wir grundsätzlich eine softwaregestützte Ertragsprognose, erstellt durch das Solarunternehmen oder den Energieversorger.

Einschluss GAP-Deckung

Der Versicherer ersetzt abweichend von Abschnitt „A“, § 7 Nr. 4 a) ABE 2011 im Falle eines Totalschadens den Zeitwert der versicherten Photovoltaikanlage, wenn auf ihren Wiederaufbau verzichtet wird. Die Entschädigung beträgt mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der Anlage. Die im Antrag angegebene ursprüngliche Investitionssumme bildet dabei die Höchstgrenze der Entschädigung.

Vorschäden die letzten 5 Jahre

Bitte gib deine Vorschäden an!

Vertragslaufzeit


Stiftung Warentest Grundschutz

Stiftung Warentest nennt zehn Kriterien für einen Mindestschutz von Solaranlagen (Finanztest-Ausgabe „Bauen und Wohnen“, 03/2017): Bedienungsfehler, grobe Fahrlässigkeit (mindestens 2.500 Euro), Tierbiss, Ertragsausfall, Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Überspannung und Kurzschluss, Diebstahl sowie Schneedruck und Lawinen. Wähle „Ja“, um im Vergleich nur Tarife anzeigen zu lassen, die mindestens diese Anforderungen an den Grundschutz erfüllen. Dadurch wird die Auswahl möglicher Tarife stark eingeschränkt.



Du musst die Erstinformation bestätigen um eine Berechnung durchführen zu können.

Erstinformation | Versicherungsmakler
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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Raith Professionals Consulting GmbH
Ludwigstraße 4
93342 Saal
Telefon: 015141441093
E-Mail: raith@ypc-regensburg.de

- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -

Wir sind als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig.
Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.

Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:

Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet:
D-YR0P-SXBZX-35

Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Photovoltaikversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 20 Versicherern und 2 Assekuradeuren/Versicherungsdienstleister (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 32 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do

Teilnehmende Gesellschaften:
  • AIG Versicherung
  • Alte Leipziger
  • AXA
  • Basler Versicherung
  • Concordia
  • Dialog
  • ERGO
  • Gothaer
  • Helvetia
  • INTER Versicherung
  • MVK Versicherung
  • Nürnberger
  • Oberösterreichische Versicherung
  • Ostangler Versicherung
  • Versicherungskammer Bayern
  • VPV Versicherung
  • VHV
  • Waldenburger
  • Württembergische Versicherung
  • Zurich Versicherung

Assekuradeure und Versicherungsdienstleister:
  • DEMA AG Maklerpool
  • photovoltaikversicherung24.de

Nicht teilnehmende Gesellschaften (Liste anzeigen):
  • Allianz
  • Condor Versicherung
  • Mannheimer Versicherung
  • Lippische Versicherung
  • LVM Versicherung
  • Mecklenburgische Versicherung
  • Öffentliche Braunschweig
  • Provinzial Rheinland Versicheurng
  • R+V Versicherung
  • RheinLand Versicherung
  • SV Sparkassen Versicherung
  • VGH Versicherung
[ Teilnehmende Gesellschaften ]